Anmerkung:
Überall, wo in diesen Regeln die Begriffe
Spieler oder Schiedsrichter Verwendung finden, ist sowohl die männliche
als auch die weibliche Form gemeint.
Der Veranstalter eines Turnieres legt fest, ob
ein Spiel über zwei oder drei Gewinnsätze gespielt wird. Jeder
Satz wird bis zu neun Punkten gespielt und von dem Spieler gewonnen, der
als erster neun Punkte erreicht hat. Ausnahme: Beim erstmaligen Stand von
8:8 in jedem Satz muß der Rückschläger vor dem kommenden
Aufschlag bestimmen, ob der Satz bis neun ("keine Verlängerung") oder
bis zehn Punkte ("verlängert bis zehn") fortgesetzt wird. Im letzteren
Fall gewinnt der Spieler den Satz, der als erster zwei weitere Punkte erzielt.
Der Rückschläger muß auf jeden Fall seine Entscheidung
dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und seinem Gegner deutlich anzeigen.
Bevor der nächste Aufschlag ausgeführt wird, muß der Punktrichter
entweder "keine Verlängerung" oder "verlängert bis zehn" ansagen.
Der Punktrichter muß "Satzball" rufen, um anzuzeigen, daß der
Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt, den laufenden Satz
zu gewinnen oder "Spielball", um anzuzeigen, daß er nur noch einen
Punkt benötigt, das Spiel zu gewinnen.
Punkte können nur vom Aufschläger erzielt
werden. Wenn dieser den Ballwechsel gewinnt, erhält er einen Punkt,
wenn der Rückschläger den Ballwechsel gewinnt, bekommt dieser
das Aufschlagrecht.
4.1
Das erste Aufschlagrecht wird vor Spielbeginn durch
Drehen des Schlägers ermittelt. Der Aufschläger behält das
Aufschlagrecht solange, bis er einen Ballwechsel verliert, woraufhin sein
Gegner zum Aufschläger wird. Dieses Vorgehen wird bis zum Ende des
Spieles beibehalten. Zu Beginn des zweiten und jeden folgenden Satzes schlägt
der Gewinner des vorangegangenen Satzes auf.
4.2
Jeweils am Anfang eines Satzes und nach jedem Aufschlagwechsel
kann der Aufschläger entscheiden, von welcher Seite er aufschlagen
will. Danach schlägt er abwechselnd von jeder Seite auf, solange er
Aufschläger bleibt. Wird jedoch ein unterbrochener Ballwechsel mit
einer Let-Entscheidung fortgesetzt, muß er nochmals von der gleichen
Seite aufschlagen.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter:
Falls es so aussieht, als ob der Aufschläger
von der falschen Seite aufschlagen möchte oder einer der Spieler unsicher
wirkt, welche Aufschlagseite die richtige ist, muß der Punktrichter
die korrekte Seite bekanntgeben. Macht der Punktrichter dabei einen Fahler
oder entsteht darüber eine Meinungsverschiedenheit, so entscheidet
der Schiedsrichter über die richtige Aufschlagseite.
4.3
Damit der Aufschlag gültig ist, darf kein Fußfehler
gemacht werden und der Ball muß für den Aufschlag fallengelassen
oder in die Luft geworfen werden und darf dabei weder die Wände, den
Boden, die Decke, noch von der Decke oder den Wänden herabhängende
Gegenstände treffen. Der Ball muß direkt an die Frontwand zwischen
Aufschlaglinie und Auslinie gespielt werden, sowie nach dem Rückprall
in das dem Aufschläger gegenüberliegende Aufschlagviereck auf
dem Boden auftreffen, außer er wird vom Rückschläger als
Volley gespielt. Sollte ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen
oder hochgeworfen hat, keinen Versuch unternehmen, ihn zu schlagen, darf
er diesen Aufschlag wiederholen. Kann ein Spieler nur einen Arm gebrauchen,
so darf er den Ball mit Hilfe des Schlägers in die Luft werfen, um
den Aufschlag auszuführen.
4.4
Ein Aufschlag ist solange gültig, bis das Aufschlagrecht
an den Rückschläger verlorengeht. Der Aufschläger verliert
sein Aufschlagrecht und den Ballwechsel, wenn.....
4.4.1
....der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen
wurde und bevor er geschlagen wird, eine Wand, den Fußboden, die
Decke oder andere Courteinrichtungen berührt. - Punktrichterruf: "Fehler".
4.4.2
....der Aufschläger in dem Augenblick, wo er
den Ball schlägt, nicht mit mindestens einem Teil eines Fußes
auf dem Boden innerhalb des Aufschlagviertels steht, ohne dabei mit einem
Teil dieses Fußes die Begrenzungslinie zu berühren. Vorausgesetzt,
daß die Linie nicht berührt wird, darf ein Teil dieses Fußes
über die Linie hinausragen. - Punktrichterruf: "Fußfehler".
4.4.3
....er versucht den Ball zu schlagen, ihn aber nicht
trifft. - Punktrichterruf: "Tief".
4.4.4
....der Ball nicht gültig geschlagen wird.
- Punktrichterruf: "Fehler".
4.4.5
....der Ball ins Aus geht. - Punktrichterruf: "Aus".
4.4.6
....der Ball irgendeinen anderen Teil des Courts
trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. - Punktrichterruf: "Fehler".
4.4.7
....der Ball auf oder unterhalb der Aufschlaglinie
auftrifft, oder wenn der Ball auf oder unter die Tin-Leiste trifft. - Punktrichterruf:
"Fehler".
4.4.8
....der Ball beim ersten Bodenkontakt - es sei denn,
der Gegner nimmt den Ball als Volley - auf oder außerhalb der Quer-
oder Mittellinie des gegnerischen Platzviertels aufspringt. - Punktrichterruf:
"Fehler".
4.4.9
....der Ball nach dem Aufschlag und bevor er mehr
als einmal auf dem Boden aufgesprungen oder vom Gegner gespielt worden
ist, den Aufschläger, seine Kleidung oder Ausrüstung berührt.
- Punktrichterruf: "Tief".
4.5
Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem
der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter:
Der Punktrichter darf durch seine Ansage des
Spielstandes das Spiel nicht verzögern. Sollte jedoch der Aufschläger
aufschlagen bzw. es versuchen wollen, bevor der Spielstand angesagt worden
ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und den Aufschläger
ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt worden ist.
Nach einem gültigen Aufschlag wird der Ball
von beiden Spielern abwechselnd gespielt, bis entweder einer einen ungültigen
Schlag macht oder sich der Ball nicht mehr den Regeln entsprechend im Spiel
befindet oder das Spiel durch Rufe des Punkt- oder Schiedsrichters unterbrochen
wird.
6.1
Ein Rückschlag ist gültig, wenn einerseits
der Ball, bevor er den Boden zweimal berührt hat, vom Rückschläger
oberhalb der Tin-Leiste auf die Stirnwand gespielt wird, ohne dabei zuerst
den Boden, irgendein Körperteil oder Kleidungsstück von sich,
noch den Schläger, den Körper oder die Kleidung des Gegners zu
berühren und andererseits der Ball nicht ins "Aus" geschlagen wird.
6.2
Ein Rückschlag ist nicht gültig, wenn
der Ball vor oder nach dem Auftreffen auf die Stirnwand und bevor er auf
dem Boden aufspringt das Brett trifft oder wenn der Schläger zum Zeitpunkt
des Ballkontaktes nicht in der Hand des Rückschlägers ist.
Ein Let ist die Wiederholung eines Ballwechsels,
der nicht entschieden werden kann. Der Ballwechsel, für welchen ein
Let zugestanden wird, zählt nicht und der Aufschläger muß
seinen Aufschlag von der gleichen Seite wiederholen.
Ein Spieler gewinnt einen Ballwechsel....
8.1
....gemäß Regel 4.4,
wenn er der Rückschläger ist.
8.2
....wenn es dem Gegner nicht gelingt, einen gültigen
Rückschlag auszuführen, es sei denn, dem Gegner wird ein Let
gewährt oder der Ballwechsel zugesprochen.
8.3
....wenn der Ball den Gegner, seine Kleidung oder
Ausrüstung trifft und er zu diesem Zeitpunkt nicht Rückschläger
ist, außer die Regeln 9, 10
und 13.1.1 besagen etwas anderes. In allen Fällen
muß der Schiedsrichter entsprechend entscheiden.
8.4
....wenn der Schiedsrichter ihm einen Ballwechsel
zuspricht, sofern dies in den Regeln vorgesehen ist.
Wenn der Ball, bevor er die Stirnwand erreicht
hat, den Gegner, seine Kleidung oder Ausrüstung trifft, muß
der Ballwechsel unterbrochen werden und....
9.1
....dem Rückschläger der Ballwechsel zugesprochen
werden, wenn der Ball in gültiger Weise die Stirnwand erreicht hätte,
ohne vorher eine andere Wand zu berühren, sofern nicht Regel 9.2
in Frage kommt.
9.2
....in jedem Fall ein Let gewährt werden, sofern
der Ball die Stirnwand in gültiger Weise erreicht hätte, aber
der Rückschläger entweder mit einer Körperdrehung dem Ball
gefolgt ist oder den Ball an oder hinter sich vorbeigelassen hat, um dann
in beiden Fällen den Ball auf der rechten Seite zu schlagen, nachdem
er ihn auf der linken (oder umgekehrt) passieren ließ.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Wenn der Rückschläger, nachdem er sich
gedreht oder den Ball an oder hinter sich vorbeigelassen hat, den Ballwechsel
unterbricht, weil er befürchtet, den Gegner zu treffen, muß
ihm ein Let gewährt werden, sofern es nach Ansicht des Schiedsrichters
wahrscheinlich war, daß der Gegner getroffen wird und der Rückschläger
einen gültigen Schlag hätte ausführen können.
9.3
....ein Let gewährt werden, sofern der Ball
entweder irgendeine andere Wand berührt hat oder berührt hätte
und der Rückschlag gültig gewesen wäre. Dies gilt nicht,
wenn nach Ansicht des Schiedsrichters durch die Unterbrechung ein gewinnbringender
Schlag verhindert wurde. Dann muß dem Rückschläger der
Ballwechsel zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Gemäß Regel 9
kann bei Situationen wie "Drehen", "Ball an oder hinter sich vorbeigehen
lassen" oder "einen weiteren Versuch, den Ball zu schlagen" kein Ballwechsel
zugesprochen werden.
9.4
....der Rückschläger verliert den Ballwechsel,
sofern der Ball die Stirnwand nicht in gültiger Weise erreicht hätte.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter:
Wenn ein Spieler, wie in Regel 9
beschrieben, vom Ball getroffen wird, so muß der Punktrichter "Tief"
rufen. Der Schiedsrichter beurteilt die Flugbahn des Balles und trifft
alle weiteren Entscheidungen.
Wenn der Rückschläger einen Schlag
ausführt und den Ball verfehlt, so kann er weitere Schlagversuche
unternehmen. Wenn der Ball, nachdem er verfehlt wurde, den Gegner oder
dessen Kleidung und Ausrüstung berührt, so wird durch den Schiedsrichter....
10.1
....ein Let gewährt, wenn der Rückschläger
einen gültigen Schlag hätte ausführen können.
10.2
....dem Gegner der Ballwechsel zugesprochen, wenn
der Rückschläger keinen gültigen Schlag hätte ausführen
können.
Wenn ein weiterer Schlagversuch erfolgreich ist,
aber dieser gültige Rückschlag die Stirnwand nicht erreichen
kann, weil der Ball den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung trifft,
muß in allen Fällen ein Let gewährt werden. Wenn ein weiterer
Schlagversuch keinen gültigen Schlag ergeben hätte, verliert
der Rückschläger den Ballwechsel.
Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede
Entscheidung des Punktrichters hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch
erheben.
Einsprüche gemäß Regel 11
sind mit den Worten "Let bitte" beim Schiedsrichter zu erheben. Das Spiel
muß bis zur Entscheidung des Schiedsrichters unterbrochen werden.
Falls ein Einspruch gemäß Regel 11
abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls
der Schiedsrichter sich nicht sicher ist, muß er ein Let gewähren,
mit Ausnahme der in den Anmerkungen für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1
und der Anmerkungen für Schiedsrichter Absatz C und D zu Regel 11.2.2
vorgesehenen Fällen.
Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des
Schiedsrichters gemäß Regel 20.4 werden
nachstehend für jede einzelne Situation gesondert behandelt.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form
des Einspruches.
11.1
Einsprüche beim Aufschlag:
11.1.1
Gegen die Rufe des Punktrichters "Fehler", "Fußfehler",
"Tief" oder "Aus" beim Aufschlag kann der Aufschläger Einspruch erheben.
Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gespielt werden.
11.1.2
Wenn der Punktrichter beim Aufschlag versäumt,
"Fehler", "Fußfehler", "Tief" oder "Aus" zu rufen, kann der Rückschläger
Einspruch erheben. Dies kann er sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem
Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu
schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft
war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem
Rückschläger zusprechen.
11.2
Einsprüche in anderen Spielsituationen:
11.2.1
Gegen die Rufe des Punktrichters "Doppelt", "Tief"
oder "Aus" nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch
erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter
ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters....
....der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden
Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel
dem Spieler zugesprochen werden.
....der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden
Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß
der Ballwechsel dem Gegner zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann
der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter nicht sicher
ist, ob der Ruf des Punktrichters richtig war.
11.2.2
Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines
Spielers versäumt, "Doppelt", "Tief" oder "Aus" zu rufen, kann der
Gegner Einspruch erheben. Dies kann er entweder sofort oder nach beendetem
Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu
schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag nicht
gültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel
dem Gegner zusprechen.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A
Nach ausgeführtem Aufschlag kann gemäß
Regel 11 kein Einspruch gegen etwas erhoben werden,
das vor diesem Aufschlag passiert ist.
B
Wird bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch
(eingeschlossen die Einsprüche gemäß Regel 12)
erhoben, muß der Schiedsrichter jeden Einspruch berücksichtigen.
C
Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag
"Doppelt", "Tief" oder "Aus" ruft und dieser Rückschlag daraufhin
tief oder aus geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach
dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters
dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.
D
Wenn der Punktrichter bei einem Aufschlag "Fehler",
"Fußfehler", "Tief" oder "Aus" ruft und dieser Aufschlag anschließend
tief, aus oder nochmals fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter bei
einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die
Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über
diese nicht sicher ist.
12.1
Wenn ein Spieler am Schlag ist, hat er das Recht,
seinen Schlag ohne Behinderung durch seinen Gegner auszuführen.
12.2
Um eine Behinderung zu vermeiden, muß der
Gegner jede Anstrengung unternehmen, den am Schlag befindlichen Spieler
folgende Möglichkeiten einzuräumen:
12.2.1
unbehinderten, direkten Zugang zum Ball
12.2.3
ausreichend Platz, den Ball zu schlagen
12.2.4
ausreichend Platz, um den Ball auf direktem Weg
an die Frontwand zu spielen
12.3
Eine Behinderung tritt auf, wenn der Gegner eine
der Bedingungen der Regel 12.2 nicht erfüllt,
auch wenn er jede Anstrengung unternimmt, die Behinderung zu verhindern.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A (R1)
In 12.2.1 muß der
Spieler seinem Gegner ungehinderten, direkten Zugang zum Ball gewähren,
sobald er selbst seinen Rückschlag beendet hat, d.h. nach Beendigung
eines angemessenen Ausschwunges. Der Gegner muß ebenfalls jede Anstrengung
unternehmen, zum Ball zu gelangen, um ihn - wenn möglich - zu schlagen.
B
Die gute Sicht zum Ball in 12.2.2
gilt nur für den Rückprall von der Stirnwand.
C (R2)
Der ausreichende Platz für die Ausführung
des Schlages in 12.2.3 bedeutet, daß der Gegner
dem Spieler ausreichend Platz für eine angemessene Ausholbewegung,
für das Treffen des Balles und einen angemessenen Ausschwung gewähren
muß. Eine Behinderung, die durch eine übermäßige
Ausholbewegung entsteht, kann nicht dazu führen, diesem Spieler den
Ballwechsel zuzusprechen. Das übermäßige Ausschwingen eines
Spielers kann für den Gegner eine Behinderung verursachen, wenn dieser
dran ist, den Ball zu schlagen.
12.4
Ein Spieler, der nach seiner Meinung behindert wird,
hat die Wahl weiterzuspielen oder den Ballwechsel zu unterbrechen und beim
Schiedsrichter um Einspruch zu bitten.
12.4.1 (R3)
Die korrekte Form, um Einspruch zu bitten - egal,
ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet - lautet "Let bitte".
12.4.2 (R4)
Ein Einspruch kann nur vom Spieler selbst eingelegt
werden. Der Einspruch muß entweder sofort, wenn eine Behinderung
auftritt, erfolgen oder unmittelbar nach der Behinderung, wenn der Spieler
eindeutig nicht weiterspielt.
12.5
Der Schiedsrichter muß seine Entscheidung
über den Einspruch mit den Worten "Kein Let", "Ja Let" oder "Ball
an..." (mit dem Namen des Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation
liegt einzig beim Schiedsrichter und seine Entscheidung ist endgültig.
12.6
Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und
der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn....
12.6.1
....keine Behinderung vorlag.
12.6.2
....eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch
keinen gültigen Rückschlag hätte durchführen können
oder nicht jede Anstrengung unternommen hat, zum Ball zu gelangen, um ihn
zu schlagen.
12.6.3
....der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf
genommen und weitergespielt hat.
12.6.4 (R5)
....der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung
selbst verursacht hat.
12.7
Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren,
wenn eine Behinderung eintritt, bei der der Gegner jede Anstrengung unternommen
hat, sie zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag
hätte durchführen können.
12.8
Der Schiedsrichter muß dem Spieler den Ballwechsel
zusprechen, wenn....
12.8.1
....eine Behinderung vorliegt, die der Gegner nicht
ausreichend versucht hat zu vermeiden und der Spieler einen gültigen
Rückschlag hätte ausführen können.
12.8.2
....eine Behinderung vorliegt, bei der der Gegner
zwar jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden, aber der Spieler
einen gewinnbringenden Rückschlag hätte ausführen können.
12.8.3
....der Spieler es unterläßt, einen Ball
zu schlagen, der - auf dem direkten Weg zur Stirnwand - klar seinen Gegner
getroffen hätte oder wenn der Ball eine Seitenwand getroffen hätte
und es in diesem Fall ein gewinnbringender Rückschlag gewesen wäre
(Dies gilt nicht in den Fällen "Drehen", "Ball hinter sich vorbeilassen"
oder "weiterer Schlagversuch").
12.9
Der Schiedsrichter hat das Recht, ein Let gemäß
Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß
Regel 12.8 zuzuschreiben, ohne daß ein Einspruch
erhoben wurde. Falls notwendig, kann er hierzu den Ballwechsel unterbrechen.
12.10
Regel 17, Verhalten auf
dem Court, kann bei Behinderungsfällen angewandt werden. Der Schiedsrichter
muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist und
eine entsprechende Strafe verhängen, wenn....
12.10.1 (R6)
....ein Spieler unnötigen Körperkontakt
einsetzt.
12.10.2
....ein Spieler seinen Gegner durch eine übermäßige
Schlagbewegung in Gefahr bringt.
Zusätzlich zu den in anderen Fällen
möglichen Lets können oder müssen Lets in bestimmten weiteren
Fällen gewährt werden.
13.1
Ein Let kann gewährt werden,....
13.1.1
....wenn ein Gegner aufgrund seiner Position zum
Rückschläger es nicht vermeiden kann, vom Ball getroffen zu werden,
bevor der Rückschlag ausgeführt ist.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Diese Regel bezieht alle Fälle mit ein,
bei denen sich der Rückschläger vor dem Gegner aufhält und
dem Gegner die Sicht zum Ball genommen ist oder der Rückschläger
den Ball so nah an sich vorbeigehen läßt, daß er den hinter
ihm stehenden Gegner trifft. Dies soll jedoch auf keinen Fall in Widerspruch
zu den Pflichten des Schiedsrichters gemäß Regel 12
stehen.
13.1.2
....wenn der Ball irgendeinen auf dem Boden liegenden
Gegenstand trifft.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen,
daß die Spieler keine Gegenstände auf den Boden legen.
13.1.3 (R7)
....wenn der Rückschläger einen Schlag
nicht ausführt, weil er befürchtet, seinen Gegner zu verletzen.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Dies schließt auch den Fall ein, wo der
Rückschläger den Ball über die Rückwand spielen möchte.
13.1.4
....wenn ein Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters,
durch ein Ereignis innerhalb oder außerhalb des Courts abgelenkt
wurde.
13.1.5
....wenn nach Ansicht des Schiedsrichters veränderte
Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt haben.
13.2
Ein Let muß gewährt werden,....
13.2.1
....wenn der Rückschläger beim Aufschlag
nicht bereit ist und keinen Versuch unternimmt, diesen anzunehmen.
13.2.2
....wenn der Ball während des Spiels kaputt
geht.
13.2.3
....wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch
entscheiden soll, das aber nicht kann.
13.2.4
....wenn der Ball bei einem sonst gültigen
Rückschlag irgendwo im Court eingeklemmt wird und somit nicht auf
dem Boden aufspringen kann oder der Ball nach dem ersten Aufspringen ins
"Aus" geht.
13.3
Wenn der Rückschläger gemäß
Regel 13.1 (2 bis 5) Einspruch erhebt, muß er
- damit ein Let gewährt werden kann - immer in der Lage gewesen sein,
einen gültigen Schlag auszuführen. Dies gilt nicht für einen
Einspruch des Gegners gemäß Regel 13.1.2,
13.1.4 und 13.1.5.
13.4
Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.3
und 13.2.1 gewährt werden, wenn der Rückschläger
versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln 13.1.2,
13.1.4, 13.1.5, 13.2.2,
13.2.3 und 13.2.4.
13.5
Die Bedingungen für einen Einspruch gemäß
Regel 13 sind:
13.5.1
Bei den Regeln 13.1.3 (nur
Rückschläger), 13.1.4, 13.2.1
(nur Rückschläger) und 13.2.3 ist ein Einspruch
des Spielers notwendig, damit ein Let gewährt werden kann.
13.5.2
Bei den Regeln 13.1.2, 13.1.5,
13.2.2 und 13.2.4 kann der
Spieler Einspruch erheben, aber der Schiedsrichter kann auch ohne Einspruch
eingreifen.
13.5.3
Der Schiedsrichter muß ohne Einspruch entscheiden,
ob ein Let gewährt oder ein Ballwechsel zugesprochen wird, wenn ein
Spieler gemäß Regel 13.1.1 vom Ball getroffen
wird.
14.1
Wenn der Ball nicht im Spiel ist, kann er im gegenseitigen
Einverständnis der Spieler oder, falls nur ein Spieler Einspruch erhebt,
nach Ermessen des Schiedsrichters, ausgewechselt werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Sowohl die Spieler wie auch der Schiedsrichter
können den Ball jderzeit prüfen, wenn er nicht im Spiel ist.
14.2
Wenn ein Ball während des Spiels kaputt geht,
muß er sofort durch einen anderen ersetzt werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter entscheidet, ob der Ball kaputt
ist.
14.3
Wenn der Ball während eines Ballwechsels kaputt
ging, dies aber nicht erkannt wurde, soll für diesen Ballwechsel ein
Let gewährt werden, wenn der Aufschläger, bevor er aufschlägt,
oder der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch
erhebt.
Anmerkung für Schiedsrichter:
(R8) Wenn der Rückschläger, bevor er
den Aufschlag annimmt, Einspruch erhebt und nach Ansicht des Schiedsrichters
der Ball während des Aufschlags kaputt ging, darf der Schiedsrichter
nur ein Let für diesen Ballwechsel geben. Falls er aber darüber
nicht sicher ist, muß er ein Let für den vorhergehenden Ballwechsel
gewähren.
14.4
Die Maßnahmen gemäß Regel 14.3
finden auf den letzten Ballwechsel eines Satzes keine Anwendung. In diesem
Fall muß der Einspruch unverzüglich nach dem Ballwechsel erfolgen.
14.5
Falls ein Spieler den Ballwechsel unterbricht, um
Einspruch wegen eines defekten Balles zu erheben und sich herausstellt,
daß der Ball nicht kaputt ist, verliert dieser Spieler den Ballwechsel.
15.1
Unmittelbar vor Spielbeginn erlaubt der Schiedsrichter
den beiden Spielern eine Zeitspanne von fünf Minuten, damit sie zusammen
im Court, auf dem das Spiel ausgetragen wird, den für dieses Spiel
zu verwendenden Ball warmspielen können.
Nach zweieinhalb Minuten Einspielzeit ruft der Schiedsrichter
"Halbzeit" und sorgt dafür, daß die Spieler die Seiten wechseln,
außer diese haben gemeinsam anders entschieden. Mit dem Ruf "Zeit"
muß der Schiedsrichter das Ende der Einspielzeit bekanntgeben.
Eine Pause von bis zu neunzig Sekunden muß
zwischen dem Ende der Einspielzeit und dem Beginn des Spiels gewährt
werden.
15.2
Wenn der Ball gemäß Regel 14
ersetzt worden ist oder das Spiel nach längerer Unterbrechung wieder
aufgenommen wird, gewährt der Schiedsrichter den Spielern die Möglichkeit,
den Ball aufzuwärmen, bis er normal spielbar ist. Das Spiel wird entweder
auf Weisung des Schiedsrichters fortgesetzt oder im gegenseitigen Einvernehmen
der Spieler, wenn diese vor dem Ruf des Schiedsrichters bereit sind.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, daß
beide Spieler den Ball (Regeln 15.1 und 15.2)
fair einspielen. Unsportliches Einspielen muß gemäß Regel
17 geahndet werden.
15.3
Der Ball kann, nach der fünfminütigen
Einspielzeit bis zum Beginn des Spieles, in den Satzpausen oder während
der Gegner seine Ausrüstung wechselt, von jedem Spieler weiter gespielt
bzw. aufgewärmt werden.
Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich
ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu
beachten sind:
16.1
Das Spiel kann aufgrund schlechter Lichtverhältnisse
oder anderer von den Spielern nicht verursachter Umstände für
eine vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand
wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand dieses Courts unverändert
bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem
Einverständnis der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters
auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen
wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer die Spieler vereinbaren,
mit dem Spiel nochmals von vorne zu beginnen.
16.2
Zwischen den Sätzen muß eine neunzig
Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die Spieler können während
jeder Pause den Court verlassen, müssen jedoch nach Ablauf der angegebenen
Zeit wieder spielbereit im Court stehen. Im gegenseitigen Einvernehmen
der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden wieder aufgenommen
werden.
16.3 (R9)
Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen,
daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder Schuhe notwendig
ist, darf er den Court verlassen. Er ist dazu angehalten, den Wechsel so
schnell als möglich vorzunehmen. Der Schiedsrichter kann ihm dafür
eine maximale Zeitspanne von neunzig Sekunden einräumen.
16.4
Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer neunzigsekündigen
Unterbrechung muß der Schiedsrichter "15 Sekunden" ausrufen, um den
Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel
wieder aufzunehmen. Am Ende dieser Unterbrechung muß der Schiedsrichter
"Zeit" rufen. Es ist Sache der Spieler, sich nur soweit vom Court zu entfernen,
daß sie die Rufe "15 Sekunden" und "Zeit" hören können.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A
Sollte ein Spieler beim Ruf "Zeit" nicht spielbereit
sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17
anwenden.
B
Sollten beide Spieler beim Ruf "Zeit" nicht spielbereit
sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17
für beide Spieler anwenden.
16.5
Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß
der Schiedsrichter entscheiden, ob diese....
16.5.1 (R10)
....selbstverschuldet ist.
16.5.2
....vom Gegner unabsichtlich zugefügt oder
unabsichtlich verursacht wurde.
16.5.3
....durch vorsätzliches oder gefährliches
Spiel oder Handeln des Gegners entstand.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A
Bei allen Verletzungsfällen muß sich
der Schiedsrichter davon überzeugen, daß tatsächlich eine
Verletzung vorliegt.
B
In Bezug auf Regel 16.5.1
kann der Schiedsrichter bis zu drei Minuten Erholungszeit gewähren.
Diese Pause kann im Ermesssen des Schiedsrichters verlängert werden.
Wenn eine längere Erholungszeit als die vom Schiedsrichter bewilligte
benötigt wird, muß der Schiedsrichter den Spieler auffordern,
weiterzuspielen oder den Satz abzugeben, die Pause zwischen den Sätzen
zu nutzen, dann weiterzuspielen oder das Spiel abzugeben.
C
In Bezug auf Regel 16.5.2
darf der Schiedsrichter die Worte "unabsichtlich zugefügt" und "unabsichtlich
verursacht" nicht so auslegen, daß Situationen miteinbezogen werden,
in denen sich ein Spieler eine Verletzung aufgrund einer unnötig nahen
Stellung zu seinem Gegner zuzieht.
D
In Bezug auf Regel 16.5.2
muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler eine angemessene Erholungszeit
- mit Rücksicht auf den Zeitplan des Turnieres - einräumen. Nach
Ablauf dieser Zeit muß der verletzte Spieler spielbereit sein oder
das Spiel aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt der Verletzung bleibt
bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel auf einen anderen Tag verlegt
wird. Dann kann es in gegenseitigem Einvernehmen der Spieler von vorne
beginnen.
E
In Bezug auf Regel 16.5.3
kann der Schiedsrichter nach seinem Ermessen eine entsprechende Strafe
nach Regel 17 aussprechen. Das gilt nicht, wenn
der verletzte Spieler Zeit zur Erholung benötigt. In diesem Fall muß
das Spiel dem verletzten Spieler zugesprochen werden.
F
In jedem Fall darf ein Spieler nicht weiterspielen,
wenn eine blutende Wunde unverbunden bleibt und weiterblutet.
16.6 (R11)
Der Schiedsrichter muß die Maßnahmen
in Regel 17 anwenden, wenn nach seiner Ansicht
ein Spieler das Spiel unnötig verzögert. Solche Verzögerungen
können sein:
16.6.1
Übertrieben langes Vorbereiten des Aufschlages
oder zur Annahme des Aufschlages.
16.6.2
In die Länge gezogene Diskussionen mit dem
Schiedsrichter.
16.6.3
Verspätetes Zurückkehren auf den Court,
der gemäß Regel 15.1, 16.2
oder 16.3 verlassen wurde.
Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters das Verhalten
eines Spielers im Court einschüchternd oder aggressiv gegen den Gegner,
den Punkt- oder Schiedsrichter oder die Zuschauer wirkt oder irgendwie
das Spiel in Verruf bringen könnte, kann der Spieler bestraft werden.
(R12)
Verstöße, die nach dieser Regel bestraft
werden sollen, beinhalten: unanständige verbale und sichtbare Gesten,
verbale Beleidigungen und körperliche Tätlichkeiten, Meinungsverschiedenheiten
mit dem Punkt- und Schiedsrichter und den Mißbrauch des Schlägers
oder des Balles. Auch Coaching während des Spieles, es sei denn, dies
geschieht in den Pausen zwischen den Sätzen, gilt als Verstoß.
Weitere Verstöße sind unnötiger Körperkontakt, übertriebenes
Ausholen zum Schlag (Regel 12.10), unsportliches Einspielen
(Regel 15.2 - Anmerkung für Schiedsrichter), zu
spät auf den Platz zurückkehren (Regel 16.4
- Anmerkungen für Schiedsrichter A und B), vorsätzliches oder
gefährliches Spiel oder Handeln (Regel 16.5.3)
und Zeitverzögerung (Regel 16.6).
(R13)
Für diese und andere Verstöße, die
es nach Meinung des Schiedsrichters rechtfertigen, diese Regel anzuwenden,
kann eine der folgenden Strafmaßnahmen verhängt werden:
- Verwarnung durch den Schiedsrichter (Schiedsrichterruf:
"Verwarnung <Name des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen eines Strafschlages an den Gegner (Schiedsrichterruf:
"Strafpunkt <Name des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen eines Strafsatzes an den Gegner (Schiedsrichterruf:
"Strafsatz <Name des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen des Spieles an den Gegner (Schiedsrichterruf:
"Disqualifikation <Name des Spielers>, wegen...")
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A
Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht,
um eine Verwarnung auszusprechen, muß ein Let gewährt werden.
B
Wenn der Schiedsrichter einen Ballwechsel unterbricht,
um einen Strafschlag zuzusprechen, gilt dies für den laufenden Ballwechsel.
Wenn der Schiedsrichter den Strafschlag nach einem Ballwechsel zuspricht,
so bleibt das Resultat dieses Ballwechsels bestehen und die Zusprache des
Strafschlages ist zusätzlich, aber ohne Wechsel der Aufschlagseite.
Ein am Satzende zugesprochener Strafschlag wird auf den nächsten Satz
übertragen.
C
Wenn der Schiedsrichter einen Satz zuspricht,
gilt dies für den laufenden Satz oder, sofern keiner im Gang ist,
für den nächsten Satz, wobei im letzteren Fall die Pause deswegen
nicht verlängert wird. Ein bestrafter Spieler behält alle Punkte,
die er bereits gewonnen hat.
In der Regel wird ein Spiel von einem Schiedsrichter
geleitet, dem ein Punktrichter zur Seite steht. Aber auch nur eine Person
kann die Aufgaben von Schieds- und Punktrichter ausüben. Wenn der
Schiedsrichter eine Entscheidung trifft, teilt er diese den Spielern mit
und der Punktrichter muß sie zusammen mit dem Spielstand wiederholen.
(R14) Anmerkungen für Punkt- und Schiedsrichter:
A
Es empfiehlt sich, daß je ein Punkt- und
ein Schiedsrichter zu jedem Spiel eingeteilt wird.
B
Spieler sind nicht berechtigt, das Auswechseln
eines Punkt- oder Schiedsrichters zu verlangen. Der Oberschiedsrichter
hat das alleinige Recht, vor oder nach Beginn eines Spieles einen Punkt-
oder Schiedsrichter auszuwechseln.
19.1
Der Punktrichter macht die Spielansagen gefolgt
vom Punktestand, bei welchem er die Punkte des Aufschlägers zuerst
nennen muß. Er ruft je nach Situation "Fehler", "Fußfehler",
"Doppelt", "Tief", "Aus" oder "Aufschlagwechsel" und muß die Entscheidungen
des Schiedsrichters wiederholen.
19.2 (R15)
Bei einem Ruf des Punktrichters muß das Spiel
unterbrochen werden.
Anmerkung für Punktrichter:
Wenn für den Punktrichter die Sicht verstellt
ist oder er sich nicht sicher ist, darf er keinen Ruf machen.
19.3
Wenn das Spiel unterbrochen wird und für den
Punktrichter die Sicht verstellt war oder er sich nicht sicher ist, muß
er dies den Spielern bekanntgeben und den Schiedsrichter auffordern, die
entsprechende Entscheidung zu treffen. Falls der Schiedsrichter dies ebenfalls
nicht kann, muß ein Let gewährt werden.
Anmerkung für Punktrichter:
Punktrichter müssen die korrekten Rufe verwenden.
Das gilt auch, wenn ein Ballwechsel unterbrochen ist.
20.1
Der Schiedsrichter entscheidet über die Annahme
oder Ablehnung von Einsprüchen und über die Zusprache von Ballwechseln.
Er trifft die für ihn in den Regeln vorgesehenen Entscheidungen. Das
gilt auch, wenn ein Spieler vom Ball getroffen wird und bei Verletzungen.
Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen die Rufe des
Punktrichters oder die Unterlassung von Rufen. Die Entscheidung des Schiedsrichters
ist endgültig.
20.2
Der Schiedsrichter übt die Kontrolle aus....
20.2.1
....über die Einsprüche eines Spielers,
einschließlich der Einsprüche gegen irgendwelche Bestimmungen.
20.2.2
....wie in den Regeln 4
und 8 bis 19 vorgesehen.
20.3
Der Schiedsrichter soll sich bei den Ansagen des
Spielstandes durch den Punktrichter nicht einschalten, es sei denn, der
Schiedsrichter ist sich sicher, daß die Ansage des Spielstandes falsch
war. In diesem Fall muß er den Punktrichter auffordern, den richtigen
Spielstand anzusagen.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter:
Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet,
den Spielstand mitzuschreiben.
20.4
Der Schiedsrichter soll sich in die Spielansagen
des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn, der Schiedsrichter ist
sich sicher, der Punktrichter habe einen Fehler beim Unterbrechen oder
bei der Erlaubnis zur Weiterführung des Spieles gemacht. In diesem
Fall hat der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend zu
entscheiden.
20.5
Der Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung
aller in den Regeln festgelegten Zeiten verantwortlich.
20.6
Der Schiedsrichter ist verantwortlich, daß
angemessene Courtbedingungen für das Spiel gewährleistet sind.
20.7
Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Spieler
zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten
Zeit spielbereit im Court befindet.