Squash Club Kempten

11. EINSPRÜCHE

Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede Entscheidung des Punktrichters hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch erheben.
Einsprüche gemäß Regel 11 sind mit den Worten “Let bitte” beim Schiedsrichter zu erheben. Das Spiel muß bis zur Entscheidung des Schiedsrichters unterbrochen werden.
Falls ein Einspruch gemäß Regel 11 abgelehnt wird, bleibt die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls der Schiedsrichter sich nicht sicher ist, muß er ein Let gewähren, mit Ausnahme der in den Anmerkungen für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1 und der Anmerkungen für Schiedsrichter Absatz C und D zu Regel 11.2.2 vorgesehenen Fällen.
Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des Schiedsrichters gemäß Regel 20.4 werden nachstehend für jede einzelne Situation gesondert behandelt.

Anmerkung für Schiedsrichter: Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form des Einspruches.

11.1 Einsprüche beim Aufschlag:

11.1.1 Gegen die Rufe des Punktrichters “Fehler”, “Fußfehler”, “Tief” oder “Aus” beim Aufschlag kann der Aufschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gespielt werden.

11.1.2 Wenn der Punktrichter beim Aufschlag versäumt, “Fehler”, “Fußfehler”, “Tief” oder “Aus” zu rufen, kann der Rückschläger Einspruch erheben. Dies kann er sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Rückschläger zusprechen.

11.2 Einsprüche in anderen Spielsituationen:

11.2.1 Gegen die Rufe des Punktrichters “Doppelt”, “Tief” oder “Aus” nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters….

….der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Spieler zugesprochen werden.
….der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Gegner zugesprochen werden.

Anmerkung für Schiedsrichter: Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter nicht sicher ist, ob der Ruf des Punktrichters richtig war.

11.2.2 Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines Spielers versäumt, “Doppelt”, “Tief” oder “Aus” zu rufen, kann der Gegner Einspruch erheben. Dies kann er entweder sofort oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag nicht gültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Gegner zusprechen.

Anmerkungen für Schiedsrichter:

  • A Nach ausgeführtem Aufschlag kann gemäß Regel 11 kein Einspruch gegen etwas erhoben werden, das vor diesem Aufschlag passiert ist.
  • B Wird bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch (eingeschlossen die Einsprüche gemäß Regel 12) erhoben, muß der Schiedsrichter jeden Einspruch berücksichtigen.
  • C Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag “Doppelt”, “Tief” oder “Aus” ruft und dieser Rückschlag daraufhin tief oder aus geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.
  • D Wenn der Punktrichter bei einem Aufschlag “Fehler”, “Fußfehler”, “Tief” oder “Aus” ruft und dieser Aufschlag anschließend tief, aus oder nochmals fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.

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