12.1 Wenn ein Spieler am Schlag ist, hat er das Recht, seinen Schlag ohne Behinderung durch seinen Gegner auszuführen.
12.2 Um eine Behinderung zu vermeiden, muß der Gegner jede Anstrengung unternehmen, den am Schlag befindlichen Spieler folgende Möglichkeiten einzuräumen:
12.2.1 unbehinderten, direkten Zugang zum Ball
12.2.2 gute Sicht zum Ball
12.2.3 ausreichend Platz, den Ball zu schlagen
12.2.4 ausreichend Platz, um den Ball auf direktem Weg an die Frontwand zu spielen
12.3 Eine Behinderung tritt auf, wenn der Gegner eine der Bedingungen der Regel 12.2 nicht erfüllt, auch wenn er jede Anstrengung unternimmt, die Behinderung zu verhindern.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
12.4 Ein Spieler, der nach seiner Meinung behindert wird, hat die Wahl weiterzuspielen oder den Ballwechsel zu unterbrechen und beim Schiedsrichter um Einspruch zu bitten.
12.4.1 (R3) Die korrekte Form, um Einspruch zu bitten – egal, ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet – lautet “Let bitte”.
12.4.2 (R4) Ein Einspruch kann nur vom Spieler selbst eingelegt werden. Der Einspruch muß entweder sofort, wenn eine Behinderung auftritt, erfolgen oder unmittelbar nach der Behinderung, wenn der Spieler eindeutig nicht weiterspielt.
12.5 Der Schiedsrichter muß seine Entscheidung über den Einspruch mit den Worten “Kein Let”, “Ja Let” oder “Ball an…” (mit dem Namen des Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation liegt einzig beim Schiedsrichter und seine Entscheidung ist endgültig.
12.6 Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn….
12.6.1 …keine Behinderung vorlag.
12.6.2 …eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch keinen gültigen Rückschlag hätte durchführen können oder nicht jede Anstrengung unternommen hat, zum Ball zu gelangen, um ihn zu schlagen.
12.6.3 …der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf genommen und weitergespielt hat.
12.6.4 (R5) …der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung selbst verursacht hat.
12.7 Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren, wenn eine Behinderung eintritt, bei der der Gegner jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte durchführen können.
12.8 Der Schiedsrichter muß dem Spieler den Ballwechsel zusprechen, wenn….
12.8.1 …eine Behinderung vorliegt, die der Gegner nicht ausreichend versucht hat zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.
12.8.2 …eine Behinderung vorliegt, bei der der Gegner zwar jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden, aber der Spieler einen gewinnbringenden Rückschlag hätte ausführen können.
12.8.3 …der Spieler es unterläßt, einen Ball zu schlagen, der – auf dem direkten Weg zur Stirnwand – klar seinen Gegner getroffen hätte oder wenn der Ball eine Seitenwand getroffen hätte und es in diesem Fall ein gewinnbringender Rückschlag gewesen wäre (Dies gilt nicht in den Fällen “Drehen”, “Ball hinter sich vorbeilassen” oder “weiterer Schlagversuch”).
12.9 Der Schiedsrichter hat das Recht, ein Let gemäß Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß Regel 12.8 zuzuschreiben, ohne daß ein Einspruch erhoben wurde. Falls notwendig, kann er hierzu den Ballwechsel unterbrechen.
12.10 Regel 17, Verhalten auf dem Court, kann bei Behinderungsfällen angewandt werden. Der Schiedsrichter muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist und eine entsprechende Strafe verhängen, wenn….
12.10.1 (R6) …ein Spieler unnötigen Körperkontakt einsetzt.
12.10.2 …ein Spieler seinen Gegner durch eine übermäßige Schlagbewegung in Gefahr bringt.