Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu beachten sind:
16.1 Das Spiel kann aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer von den Spielern nicht verursachter Umstände für eine vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand dieses Courts unverändert bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem Einverständnis der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer die Spieler vereinbaren, mit dem Spiel nochmals von vorne zu beginnen.
16.2 Zwischen den Sätzen muß eine neunzig Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die Spieler können während jeder Pause den Court verlassen, müssen jedoch nach Ablauf der angegebenen Zeit wieder spielbereit im Court stehen. Im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden wieder aufgenommen werden.
16.3 (R9) Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder Schuhe notwendig ist, darf er den Court verlassen. Er ist dazu angehalten, den Wechsel so schnell als möglich vorzunehmen. Der Schiedsrichter kann ihm dafür eine maximale Zeitspanne von neunzig Sekunden einräumen.
16.4 Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer neunzigsekündigen Unterbrechung muß der Schiedsrichter “15 Sekunden” ausrufen, um den Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieser Unterbrechung muß der Schiedsrichter “Zeit” rufen. Es ist Sache der Spieler, sich nur soweit vom Court zu entfernen, daß sie die Rufe “15 Sekunden” und “Zeit” hören können.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
16.5 Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese….
16.5.1 (R10) …selbstverschuldet ist.
16.5.2 …vom Gegner unabsichtlich zugefügt oder unabsichtlich verursacht wurde.
16.5.3 …durch vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln des Gegners entstand.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
16.6 (R11) Der Schiedsrichter muß die Maßnahmen in Regel 17 anwenden, wenn nach seiner Ansicht ein Spieler das Spiel unnötig verzögert. Solche Verzögerungen können sein:
16.6.1 Übertrieben langes Vorbereiten des Aufschlages oder zur Annahme des Aufschlages.
16.6.2 In die Länge gezogene Diskussionen mit dem Schiedsrichter.
16.6.3 Verspätetes Zurückkehren auf den Court, der gemäß Regel 15.1, 16.2 oder 16.3 verlassen wurde.