Squash Club Kempten

16. VERZÖGERUNGSFREIES SPIEL

Nach dem ersten Aufschlag muß grundsätzlich ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende Bedingungen zu beachten sind:

16.1 Das Spiel kann aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer von den Spielern nicht verursachter Umstände für eine vom Schiedsrichter zu bestimmende Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand dieses Courts unverändert bleibt und ein anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem Einverständnis der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand bestehen, außer die Spieler vereinbaren, mit dem Spiel nochmals von vorne zu beginnen.

16.2 Zwischen den Sätzen muß eine neunzig Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die Spieler können während jeder Pause den Court verlassen, müssen jedoch nach Ablauf der angegebenen Zeit wieder spielbereit im Court stehen. Im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig Sekunden wieder aufgenommen werden.

16.3 (R9) Kann ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung, Kleidung oder Schuhe notwendig ist, darf er den Court verlassen. Er ist dazu angehalten, den Wechsel so schnell als möglich vorzunehmen. Der Schiedsrichter kann ihm dafür eine maximale Zeitspanne von neunzig Sekunden einräumen.

16.4 Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer neunzigsekündigen Unterbrechung muß der Schiedsrichter “15 Sekunden” ausrufen, um den Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieser Unterbrechung muß der Schiedsrichter “Zeit” rufen. Es ist Sache der Spieler, sich nur soweit vom Court zu entfernen, daß sie die Rufe “15 Sekunden” und “Zeit” hören können.

Anmerkungen für Schiedsrichter:

  • A Sollte ein Spieler beim Ruf “Zeit” nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 anwenden.
  • B Sollten beide Spieler beim Ruf “Zeit” nicht spielbereit sein, muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 für beide Spieler anwenden.

16.5 Im Falle einer Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese….

16.5.1 (R10) …selbstverschuldet ist.

16.5.2 …vom Gegner unabsichtlich zugefügt oder unabsichtlich verursacht wurde.

16.5.3 …durch vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln des Gegners entstand.

Anmerkungen für Schiedsrichter:

  • A Bei allen Verletzungsfällen muß sich der Schiedsrichter davon überzeugen, daß tatsächlich eine Verletzung vorliegt.
  • B In Bezug auf Regel 16.5.1 kann der Schiedsrichter bis zu drei Minuten Erholungszeit gewähren. Diese Pause kann im Ermesssen des Schiedsrichters verlängert werden. Wenn eine längere Erholungszeit als die vom Schiedsrichter bewilligte benötigt wird, muß der Schiedsrichter den Spieler auffordern, weiterzuspielen oder den Satz abzugeben, die Pause zwischen den Sätzen zu nutzen, dann weiterzuspielen oder das Spiel abzugeben.
  • C In Bezug auf Regel 16.5.2 darf der Schiedsrichter die Worte “unabsichtlich zugefügt” und “unabsichtlich verursacht” nicht so auslegen, daß Situationen miteinbezogen werden, in denen sich ein Spieler eine Verletzung aufgrund einer unnötig nahen Stellung zu seinem Gegner zuzieht.
  • D In Bezug auf Regel 16.5.2 muß der Schiedsrichter dem verletzten Spieler eine angemessene Erholungszeit – mit Rücksicht auf den Zeitplan des Turnieres – einräumen. Nach Ablauf dieser Zeit muß der verletzte Spieler spielbereit sein oder das Spiel aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt der Verletzung bleibt bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel auf einen anderen Tag verlegt wird. Dann kann es in gegenseitigem Einvernehmen der Spieler von vorne beginnen.
  • E In Bezug auf Regel 16.5.3 kann der Schiedsrichter nach seinem Ermessen eine entsprechende Strafe nach Regel 17 aussprechen. Das gilt nicht, wenn der verletzte Spieler Zeit zur Erholung benötigt. In diesem Fall muß das Spiel dem verletzten Spieler zugesprochen werden.
  • F In jedem Fall darf ein Spieler nicht weiterspielen, wenn eine blutende Wunde unverbunden bleibt und weiterblutet.

16.6 (R11) Der Schiedsrichter muß die Maßnahmen in Regel 17 anwenden, wenn nach seiner Ansicht ein Spieler das Spiel unnötig verzögert. Solche Verzögerungen können sein:

16.6.1 Übertrieben langes Vorbereiten des Aufschlages oder zur Annahme des Aufschlages.

16.6.2 In die Länge gezogene Diskussionen mit dem Schiedsrichter.

16.6.3 Verspätetes Zurückkehren auf den Court, der gemäß Regel 15.1, 16.2 oder 16.3 verlassen wurde.


Zurück zur Übersicht
Unsere Sponsoren