20.1 Der Schiedsrichter entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Einsprüchen und über die Zusprache von Ballwechseln. Er trifft die für ihn in den Regeln vorgesehenen Entscheidungen. Das gilt auch, wenn ein Spieler vom Ball getroffen wird und bei Verletzungen. Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen die Rufe des Punktrichters oder die Unterlassung von Rufen. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig.
20.2 Der Schiedsrichter übt die Kontrolle aus….
20.2.1 …über die Einsprüche eines Spielers, einschließlich der Einsprüche gegen irgendwelche Bestimmungen.
20.2.2 …wie in den Regeln 4 und 8 bis 19 vorgesehen.
20.3 Der Schiedsrichter soll sich bei den Ansagen des Spielstandes durch den Punktrichter nicht einschalten, es sei denn, der Schiedsrichter ist sich sicher, daß die Ansage des Spielstandes falsch war. In diesem Fall muß er den Punktrichter auffordern, den richtigen Spielstand anzusagen.
Anmerkung für Punkt- und Schiedsrichter: Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielstand mitzuschreiben.
20.4 Der Schiedsrichter soll sich in die Spielansagen des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn, der Schiedsrichter ist sich sicher, der Punktrichter habe einen Fehler beim Unterbrechen oder bei der Erlaubnis zur Weiterführung des Spieles gemacht. In diesem Fall hat der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend zu entscheiden.
20.5 Der Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung aller in den Regeln festgelegten Zeiten verantwortlich.
20.6 Der Schiedsrichter ist verantwortlich, daß angemessene Courtbedingungen für das Spiel gewährleistet sind.
20.7 Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Spieler zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten Zeit spielbereit im Court befindet.